Dieses Dossier gibt einen Überblick über die Geschichte des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, fasst die Stellungnahmen des Netzwerks Kinderbetreuung zu politischen Geschäften im Zusammenhang mit der Anstossfinanzierung zusammen und weist auf weiterführende Informationen hin.
Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist seit dem 1. Februar 2003 in Kraft. Es handelt sich um ein befristetes Impulsprogramm, das die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern fördern soll, damit die Eltern Erwerbsarbeit bzw. Ausbildung und Familie besser vereinbaren können.
Derzeit wird die Vorlage des Bundesrates über die Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung im Parlament behandelt. Der Ständerat hat die Vorlage in der Frühjahrssession 2017 gutgeheissen. Nun ist der Nationalrat an der Reihe. Dieser wird die Vorlage in der Sondersession im Mai 2017 behandeln.
Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes vor 14 Jahren konnten insgesamt 3‘012 Gesuche bewilligt und damit die Schaffung von 54‘533 neuen Betreuungsplätzen unterstützt werden. Dies entspricht gut einer Verdoppelung des geschätzten Platzangebots. 210 Gesuche, mit denen weitere 5'300 Plätze geschaffen werden sollen, sind noch in Bearbeitung. Dies zeigt die jährliche Bilanz des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV).
Bis 22. Januar 2016 befand sich eine Änderung des Bundesgesetzes in der Vernehmlassung. Damit schlägt der Bundesrat gezielte Finanzhilfen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit vor. Die beiden Hauptziele sind geringere Kosten für die Drittbetreuung von Kindern und ein besser auf die Bedürfnisse der Eltern abgestimmtes Angebot, vor allem für schulpflichtige Kinder.
→ zum Journalbeitrag zur Vernehmlassung
→ zur Stellungnahme des Netzwerks Kinderbetreuung
Am 16. September 2014 stimmte das Parlament einer erneuten Weiterführung der Anstossfinanzierung bis 2019 zu und bewilligte gleichzeitig den Kredit von 120 Millionen Franken. Auch der Bundesrat, der sich anfangs gegen eine erneute Verlängerung ausgesprochen hatte, setzte sich in der Debatte schliesslich für die Weiterführung der Finanzhilfen ein. Dies begründete er vor allem mit dem vorherrschenden Fachkräftemangel, den er nach dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar 2014 weiter verstärkt sieht. Die Anschubfinanzierung kommt weiterhin sowohl familien- als auch schulergänzenden Betreuungsangeboten zu Gute. Zudem profitieren weiterhin sowohl neue Institutionen als auch bestehende Betreuungsstrukturen, die ihr Angebot deutlich erhöhen. Die Finanzhilfen können während maximal 3 Jahren bezogen werden. Ebenfalls unverändert bleibt, dass kommunale und kantonale Projekte mit Innovationscharakter – wie das Betreuungsgutscheinprojekt der Stadt Luzern – unterstützt werden können.
Das Parlament hatte am 1. Oktober 2010 bereits die Verlängerung des Impulsprogramms um vier Jahre bis zum 31. Januar 2015 beschlossen und bewilligte auch hier einen Verpflichtungskredit von insgesamt 120 Millionen Franken für diesen Zeitraum. Ursprünglich war die Geltungsdauer des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung auf 8 Jahre, bis zum 31. Januar 2011, befristet.
Das Bundesgesetz geht auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Jacqueline Fehr vom 22. März 2000 zurück, in der diese angesichts des allgemein anerkannten Mangels an familienergänzenden Betreuungsmöglichkeiten vom Bund die Durchführung eines Impulsprogramms zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder forderte.
Stellungnahmen des Netzwerks
Mitteilungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen
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