Der Bundesrat möchte die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung gezielt ergänzen, um die Betreuungskosten für die Eltern zu senken und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie insbesondere für Eltern mit schulpflichtigen Kindern zu verbessern. Das Netzwerk Kinderbetreuung unterstützt die Ziele der Gesetzesänderung, äussert sich jedoch kritisch zur Wirksamkeit der geplanten Massnahmen und fordert die Berücksichtigung des Kindeswohls bei der Projektfinanzierung.
Das Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz begrüsst es sehr, dass der Bundesrat die bestehenden Herausforderungen bei der Finanzierung und Angebotsgestaltung der Kinderbetreuung zum Anlass genommen hat, um konkrete Aktivitäten einzuleiten (vgl. Medienmitteilung, 18.09.2015) . Die Bereiche der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung verfügen über grundsätzlich zu wenig Mittel. Umso erfreulicher sind die Initiative des Bundes und die damit verbundene Absicht, auch Kantone und Gemeinden zu Investitionen zu motivieren.
Das Netzwerk stellt jedoch in Frage, ob die Ziele des Bundesrats mit den Instrumenten des vorliegenden Entwurfs erreicht werden können und fordert eine Berücksichtigung des Kindeswohls als zwingendes Kriterium der Projektfinanzierung. Die Ausrichtung der Angebote an den Arbeitszeiten der Eltern ohne jegliche Erwähnung der Sicherung der kindlichen Bedürfnisse kann in der Praxis verheerende Folgen haben. Zudem sollen die zur Verfügung gestellten Mittel deutlich erhöht und vom Bund langfristig zur Verfügung gestellt sowie der Einbezug der Wirtschaft aktiver gefordert werden, um die geplante Entlastung für die Eltern zu erreichen.