Ab Januar 2017 gelten neue Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).
Die neuen Richtlinien der SKOS fordern, dass Alleinerziehende in der Sozialhilfe ihre Kinder fremdbetreuen lassen damit sie sich schneller in den Arbeitsmarkt integrieren können.
Sowohl SP-Nationalrätin Yvonne Frei als auch SVP-Nationalrätin Verena Herzog betonten, dass es wichtig sei die Integration von Alleinerziehenden in den Arbeitsmarkt voranzutreiben um ihre finanzielle Unabhängigkeit zu fördern.
Der Zürcher Rechtsanwalt Pierre Heusser, der auf das Sozialhilferecht spezialisiert ist, bezeichnet die Verschärfung hingegen als „Fremdbetreuungszwang“ für die Mütter. Wollen sie ihr Kind nicht in die Kita geben oder sind sie mit der Wahl der Kita nicht einverstanden, wird der Grundbedarf ihrer Sozialhilfe um 30 Prozent gekürzt.
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