Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat die Vorlage des Bundesrates zur Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung erneut vorberaten und stimmt nun im Wesentlichen der bundesrätlichen Vorlage zu.
In der vergangenen Wintersession war der Ständerat entgegen des ursprünglichen Antrags der WBK-S auf die Vorlage eingetreten und hatte sie der Kommission zur Vorberatung zurückgewiesen. Nun bestätigt die Kommission ihr Bestreben, in Anlehnung an die Fachkräfteinitiative die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken und so das inländische Erwerbspotenzial besser auszuschöpfen. Das Netzwerk Kinderbetreuung hat sich mit einem Brief an die Kommissionmitglieder für die Vorlage eingesetzt - mit Erfolgt, wie der Entscheid zeigt.
Die Änderung des Gesetzes sieht vor, dass die Kantone für die Dauer von 5 Jahren mit 82,5 Millionen unterstützt werden. Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse der Eltern sollen maximal 14,3 Millionen erhalten.
Eine Minderheit hat sich dafür ausgesprochen, keine weitere Verlängerung des Gesetzes zu ermöglichen. Sie ist der Ansicht, dass die seit 2003 laufende Unterstützung der Kantone definitiv zu befristen sei. Eine weitere Minderheit möchte die Finanzhilfen auf 50 Millionen Franken begrenzen. Die Kommission ist auch in der Meinung gespalten, ob die Vorlage für die längerfristige finanzielle Entlastung der Eltern effektiv ist und ob dadurch die Erwerbstätigkeit der Eltern tatsächlich erhöht respektive die Vereinbarkeit verbessert werden kann.
In der kommenden Frühlingssession (27. Februar – 17. März) wird der Ständerat den Kommissionsentwurf diskutieren (voraussichtlich am 14. März). Das Netzwerk Kinderbetreuung wird sich auch im Ständerat für die Vorlage einsetzen.
Netzwerk Kinderbetreuung
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