Kanton Bern: Regierungsrat legt Eckwerte für ein Betreuungsgutschein-System im ganzen Kanton fest

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Bereits 2011 startete in der Stadt Bern ein Pilotprojekt Betreuungsgutscheine, nachdem das Stadtberner Stimmvolk der Einführung des Gutschein-Systems in der Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Mai 2011 zugestimmt hatte. Aufgrund der positiven Auswertung dieses Pilotprojekts entschied der Berner Regierungsrat im Juni 2016, dass die Vergünstigung von familienergänzenden Betreuungsangeboten mittels Gutscheinen auch in anderen Berner Gemeinden zur Anwendung kommen soll.

Daher hat die Regierung nun ein Konzept verabschiedet, das die Inhalte und Auswirkungen des neuen Systems erläutert. Neu werden die Eltern von ihrer Gemeinde einen einkommensabhängigen Gutschein erhalten, den sie bei der Kindertagesstätte oder Tagesfamilienorganisation ihrer Wahl einlösen können. Dies bedeutet einen grundlegenden Wechsel gegenüber dem heute in den meisten Gemeinden des Kantons geltenden System, in dem Betreuungsplätze in ausgewählten Institutionen von der öffentlichen Hand subventioniert und den anspruchsberechtigten Eltern zugeteilt werden.

An den Kosten der Betreuungsgutscheine beteiligen sich sowohl der Kanton als auch die betreffende Gemeinde. Die Gemeinden können die Gutscheine in der Zahl limitieren oder auch entscheiden, das neue System nicht einzuführen.

Auf Basis des nun vorgelegten Detailkonzepts wird der Kanton die Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV), welche die Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Bern regelt, anpassen. 2018 werden die interessierten und betroffenen Kreise Gelegenheit erhalten, dazu im Rahmen einer Vernehmlassung Stellung zu nehmen.

Medienberichte:

Weitere Informationen:

  • Informationen zum neuen Betreuungsgutscheine-System im Kanton Bern
  • Medienmitteilung des Regierungsrats Kanton Bern, 23.06.2016
  • Evaluation des Pilotprojekts Betreuungsgutscheine in der Stadt Bern, Ecoplan, April 2016