WBK-S: Impulsprogramm der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung soll um 4 Jahre verlängert werden

Die Initiative wurde durch die WBK-S mit 7 zu 6 Stimmen beschlossen. Die Kommission hat den weiterhin bestehenden Bedarf nach Plätzen sowohl im Bereich der schulergänzenden Betreuung als auch im Bereich der vorschulischen familienergänzenden Betreuung zur Kenntnis genommen und unterstützt deshalb das Anliegen, die bis am 31. Januar 2019 befristeten Finanzhilfen des Bundes zu verlängern.

Im Initiativtext hatte die WBK-N auf die grosse Nachfrage nach den Bundes-Finanzhilfen zur Schaffung neuer Betreuungsplätze hingewiesen. Aufgrund der grossen Nachfrage musste das Eidgenössische Departement des Innern – im Wissen darum, dass der Kredit vor Januar 2019 aufgebraucht sein würde – bereits auf den 1. Februar 2017 eine Prioritätenordnung für die Gelder erlassen, um eine möglichst ausgewogene regionale Verteilung der Mittel zu erreichen.

Die WBK-N kann nun die Arbeiten zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative aufnehmen.

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