In der zweiten Lesung wurde über einige Änderungsanträge ausführlich debattiert. Schliesslich wurde beschlossen, dass sich der Kanton mit 30% an der Finanzierung der familienenergänzenden Betreuung beteiligen soll. Ein Selbstbehalt für die Eltern wurde nicht gesetzlich festgelegt. Hingegen wurden die Kinderbetreuungsbeiträge bei höheren Einkommen gekürzt.
Das Gesetz (Gesetzestext) kommt nun zur Volksabstimmung, da es zwar von einer Mehrheit gutgeheissen wurde, aber nicht die nötige qualifizierte Vier-Fünftel-Mehrheit erreichte.
Mehr zum Thema lesen Sie im Artikel der Aargauer Zeitung vom 16. Dezember 2011.