Kanton Aargau: Grosser Rat gegen flächendeckendes Betreuungsangebot

Damit werden die Gemeinden im Kanton Aargau weiterhin nicht verpflichtet, bedarfsgerechte familienergänzende Betreuungsstrukturen anzubieten. Im Kanton Aargau hat fast jede zweite Gemeinde noch kein familienergänzendes Kinderbetreuungsangebot.

Dem ablehnenden Schlussentscheid über die Revision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes ging eine teilweise chaotische Beratung voraus. Anträge der FDP sorgten für Verwirrung und eine dritte Behandlung des Gesetzes wurde abgelehnt. Am Schluss wurde die Revision mit den Stimmen von SP und SVP versenkt.

In der ersten Lesung im Juni 2011 wurde die Vorlage noch deutlich unterstützt. Der ganze Verlauf des Geschäftes ist auf der Website des Kantons einsehbar.


Medienbericht zur Beratung vom 10. Januar 2012: