Im Gegensatz zur Volksinitiative legt der Gegenvorschlag die Anzahl der Plätze weniger genau fest, sieht jedoch eine Mitfinanzierung durch den Kanton vor. Die Volksinitiative wollte zudem in der Verfassung das Recht für jedes Kind auf einen Betreuungsplatz verankern. Der Gegenvorschlag stellt dem das Konzept des "bedarfsgerechten Angebots" gegenüber.
→ zu den Abstimmungsergebnissen (en français)
→ zur Abstimmungsbroschüre (en français)