Im Auftrag der Schweizerischen Konferenz der Kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat das Forschungsinstitut INFRAS den aktuellen Stand in den Kantonen in Bezug auf die familienergänzende Kinderbetreuung im Schulbereich analysiert und die Resultate in einem Schlussbericht publiziert.
Die Analyse basiert auf Daten der Internetplattform "Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Massnahmen der Kantone und Gemeinden" von Seco und BSV.
Der Bericht bietet eine Übersicht über die Regelung von Bewilligung, Aufsicht und Finanzierung, über Qualitätsvorgaben sowie das Vorhandensein von Statistiken zu Angebot und Nachfrage. Aufgrund der mangelnden Daten kann jedoch keine Aussage zum Platzangebot oder zur Nutzung der Betreuungsangebote gemacht werden.
Qualitätsvorgaben
Der Bericht zeigt, dass in der Mehrheit der Kantone die privaten Einrichtungen mit Subventionen Qualitätsvorgaben zu berücksichtigen haben. Allerdings gibt es auch sieben Kantone, die keine Qualitätsvorgaben für private subventionierte Horte, Mittagstische und Tagesschulen kennen (AG, AI, AR, GE, NW, SG, UR).
Häufig beziehen sich die Regulierungen auf pädagogische Grundsätze, die Ausbildung des Personals, den Betreuungsschlüssel, die Raumverhältnisse sowie die Sicherheit. Weniger oft geregelt sind Löhne, Hygiene, Essen, Öffnungszeiten sowie Zulassungsbedingungen für die Kinder.
Mehr zum Thema:
→ analoge Auswertung zum Frühbereich (2010, aktualisiert 2012) im Auftrag der SODK
→ Dossier Studien, Zahlen, Fakten