Der Aargauer Regierungsrat will die familienergänzende Kinderbetreuung mit einem Rahmengesetz regeln. In diesem sollen nur die wichtigsten Grundzüge festgelegt werden, für detaillierte Regelungen (z.B. Qualitätsvorschriften) sollen die Gemeinden zuständig sein.
Die Regierung stellt den Entwurf für ein neues Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz, KiBeG) als direkten Gegenvorschlag der Volksinitiative "Kinder und Eltern" des Aaargauischen Lehrerinnen- und Lehrerverbands gegenüber und reagiert auf die gescheiterte Teilrevision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (vgl. Medienmitteilung).
Bedarfsgerechtes Angebot, Kosten und Qualitätsvorschriften
Mit dem Gesetz werden die Gemeinden verpflichtet, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen. Die Bedarfsgerechtigkeit richtet sich dabei nach der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, nach der Integration sowie der Verbesserung der Chancengerechtigkeit für die Kinder.
Die Nutzung der Angebote ist freiwillig und die Auswahl des Betreuungsangebots und -orts erfolgt durch die Eltern. Qualitätsvorschriften zum Betreuungsangebot werden von den Gemeinden erlassen. Diese sind auch für die Aufsicht zuständig.
Die Kosten sollen in erster Linie von den Eltern getragen werden. Die Gemeinden legen den Umfang ihrer Kostenbeteiligung selber fest.
Die Neuregelung verursacht gemäss Kanton zwar Mehrkosten von rund 120 Mio. Franken, diese sind jedoch zu relativieren, da sie eine Investition darstellen und damit sowohl volkswirtschaftlichen als auch gesellschaftlichen Nutzen bringen.
Das Gesetz befindet sich nun bis 13. März 2014 in der Anhörung und soll per Anfang 2016 in Kraft gesetzt werden.
Medienberichte zum Thema: