Kanton Basel-Land: Neuer Gesetzesentwurf über die familienergänzende Kinderbetreuung

Der neue Gesetzesentwurf der Regierung basiert auf den Ergebnissen zweier „Runder Tische“ und umfasst zum ersten Mal den ganzen Vorschul- und Schulbereich. Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag zu den beiden Initiativen zur familienergänzenden Kinderbetreuung (vgl. unten).

Vier Eckpfeiler bilden den Kern des Gesetzes:

  • Die Entscheidung für oder gegen familienergänzende Kinderbetreuung liegt bei den Eltern, der Staat ist lediglich für die Rahmenbedingung zuständig.
  • Die Rahmenbedingungen umfassen minimal Qualitätsvorgaben gemäss Bundesrecht. Ergänzt werden diese durch kantonale Beiträge (Aus- und Weiterbildung des Personals und Anerkennungspflicht von Tageseltern)
  • Gemeinden werden verpflichtet, bei Bedarf ein Betreuungsangebot anzubieten.
  • Gemeinden sind bezüglich Finanzierungsmodell, Angebot und Tarifgestaltung völlig frei.


Volksinitiativen: