An ihrer Sitzung vom 22. August 2014 hat sich die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) für den Projektentwurf ihrer Schwesterkommission (WBK-N) zur Verlängerung des Bundesgesetzes für die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung bis 2019 ausgesprochen.
Die Unterstützung gilt allerdings unter Vorbehalt neuer Anträge von Nationalrat oder Bundesrat. Gibt es solche, wird die WBK-S das Geschäft nochmals vorberaten. Zudem verlangt eine Minderheit der WBK-S, den Artikel im bestehenden Gesetzestext aufzuheben, der eine Unterstützung von Projekten mit Innovationscharakter ermöglicht (vgl. Medienmitteilung).
Das Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz engagiert sich für die Verlängerung und Weiterentwicklung des erfolgreichen Impulsprogramms, wie sie in der Parlamentarischen Initiative von Rosmarie Quadranti gefordert werden, und hat dies in einem Positionspapier bekräftigt.
Der Nationalrat wird das Geschäft voraussichtlich am 10. September beraten (vgl. Programm Nationalrat), der Ständerat am 16. September 2014 (vgl. Programm Ständerat).