Die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung war in der Herbstsession vom 8. bis 26. September 2014 in den Eidgenössischen Räten ein Thema. Beide Räte haben sich mit der Weiterführung Anstossfinanzierung für familienergänzende Kinderbetreuung bis 2019 befasst.
Sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat haben das Bundesgesetz deutlich angenommen und auch einen neuen Kredit von 120 Millionen Franken gesprochen.
Neben der Anstossfinanzierung hat sich der Nationalrat auch mit dem Postulat Carobbio Guscetti befasst, in dem es um die Weiterentwicklung der Familienpolitik geht. Das Postulat "Konsequenzen aus der Abstimmung über den Verfassungsartikel zur Familienförderung" wird vom Nationalrat abgelehnt. Der Nationalrat möchte erst den Bericht Tornare (13.3135) im nächsten Jahr abwarten, der zur selben Frage Stellung nehmen wird.
Der Ständerat befasste sich in dieser Session auch mit der Initiative der CVP, die verlangt, dass die Kinder- und Ausbildungszulagen nicht besteuert werden. Nach dem Bundesrat und dem Nationalrat empfiehlt auch der Ständerat die Ablehnung der Initiative. Überwiesen hat der Ständerat die Motion Schneider-Schneiter, die Babysitting und kleinere Hausdienstarbeiten von der AHV befreien will und das Postulat Graber "Konzept zur Förderung von Wiedereinsteigerinnen". Dieses Postulat beauftragt den Bundesrat angesichts des erwarteten Fachkräftemangels zu prüfen, wie Mütter, die wieder in den Beruf einsteigen wollen, besser gefördert werden können.
Neue Vorstösse aus der Herbstsession 2014
Während der Herbstsession 2014 sind die folgenden Vorstösse eingegangen, die die familien- und schulergänzende Betreuung tangieren:
Hängige Vorstösse
Im Zusammenhang mit der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung sind die folgenden Vorstösse noch hängig: