Die familienergänzende Betreuung im Kanton Aargau soll neu geregelt werden. Eine Lösung für die konkrete Umsetzung dieses Vorhabens konnte in den letzten Jahren jedoch nicht gefunden werden. Nun legt der Regierungsrat einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Kinder und Eltern" vor.
Dieser soll zwischen November 2014 und August 2015 vom Grossen Rat diskutiert werden und könnte nach einer Volksabstimmung im Mai 2016 in Kraft treten.
Der Gegenvorschlag hält fest, dass die Gemeinden verpflichtet werden sollen, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung sicherzustellen. Diese Aufgabe kann in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden oder Dritten erfüllt werden. Dadurch soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden sowie die Chancengerechtigkeit und sprachliche Integration der Kinder verbessert werden. Für die Qualitätsstandards sollen die Standortgemeinden zuständig sein, dem Kanton bleibt aber die Möglichkeit, Massnahmen zur Förderung zu treffen (vgl. Medienmitteilung, 10.10.2014). Der Kanton rechnet damit, dass die Gesamtkosten der familienergänzenden Kinderbetreuung bis ins Jahr 2023 um 24,3 Millionen auf knapp 120 Millionen Franken steigen werden. Die Kostenbeteiligung der Eltern würde mit diesem Vorschlag 40 bis 80 Prozent entsprechen.
Dieser Gesetzesentwurf ist ein Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Kinder und Eltern". Die Initiative wolle, so die Meinung der Regierung, zu viele Details regeln. FDP und CVP sprachen sich für den Vorschlag aus, während Grüne, EVP und BDP nicht vollumfassend zufrieden sind. Die SP und die GLP fordern weitreichendere Regelungen und die SVP lehnt die Pläne grundsätzlich ab.
2011 hatte der Regierungsrat ein Gesetz zur Kinderbetreuung vorgestellt, welches 2012 vom Grossen Rat abgelehnt wurde. Nach verschiedenen erneuten Anläufen und Vorstössen reichte der Lehrerverband im April 2013 die Volksinitiative "Kinder und Eltern" ein, die ein Jahr später zustande kam. Im Dezember 2013 ging der Gegenentwurf der Regierung in die Vernehmlassung.
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