In der Herbstsession 2014 haben National- und Ständerat die Verlängerung des Impulsprogramms für Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung um vier weitere Jahre beschlossen. Der Bundesrat hat nun die dazugehörige Verordnungsänderung verabschiedet.
Die Verlängerung tritt am 1. Februar 2015 in Kraft. Ab dann können neue Gesuche um Finanzhilfen beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) eingereicht werden. Ebenso werden dann die Gesuche geprüft, die letztes Jahr wegen fehlender Mittel nicht behandelt werden konnten und auf eine Warteliste gesetzt wurden (vgl. Medienmitteilung).
Umfassende Informationen rund um das erfolgreiche Impulsprogramm des Bundes bietet unser Dossier Anstossfinanzierung.