Mit dem Entscheid kann die in der Herbstsession beschlossene Weiterführung der Anstossfinanzierung für familienergänzende Kinderbetreuung ab Februar 2015 umgesetzt werden.
Frühere Website-Beiträge zum Thema
Im Dossier "Anstossfinanzierung" finden Sie ausführliche Informationen rund um das Impulsprogramm des Bundes.