Im Namen der Zürcher Hortnerinnen wehrte sich die Gewerkschaft vpod gegen die Ferienkürzung des Hortpersonals und setzte sich nun erfolgreich durch.
Nachdem das Bezirksgericht dem Rekurs im Februar 2014 nicht stattgegeben hatte, zog der vpod den Entscheid weiter ans Verwaltungsgericht. Das Gericht setzte die Ferienkürzung einer Lohnkürzung gleich, welche gemäss dem vpod eine Reduktion von 2.1-6.8% bewirke (vgl. www.ausbau-mit-qualitaet.ch). Die Kürzung sei damit diskriminierend und müsse zurückgezogen werden, beschloss das Verwaltungsgericht. Zudem betonte der vpod, dass der ursprüngliche Entscheid die Anstellungsbedingungen weiter verschlechtert hätte, was insbesondere im Hinblick auf die ohnehin erhebliche Mehrbelastung durch den starken Ausbau der Horte inakzeptabel sei. Nun hofft der vpod auf eine rasche Umsetzung des Entscheids durch die Stadt Zürich.
Näheres zum Thema gibt es auf der Website des vpod und in den Medien: