Dies entspricht einer Erhöhung des geschätzten Platzangebots um 96%, wie die jährliche Bilanz des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) zeigt.
Obwohl das Angebot an familienergänzenden Betreuungsplätzen in den letzten Jahren deutlich erhöht wurde – und dies nicht zuletzt auch dank dem Impulsprogramm – besteht nach wie vor ein grosser Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen. Deshalb hat das Parlament das Programm um vier Jahre bis Januar 2019 verlängert und dafür einen neuen Verpflichtungskredit von 120 Mio. Franken bewilligt (vgl. Dossier Anstossfinanzierung).
Über die Hälfte der Plätze (26'506) wurde in Kindertagesstätten geschaffen, 21'254 Plätze in Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung. Gemessen an der Bevölkerung (0-16 Jährige) profitierten die Kantone BS, NE, ZH, VD und ZG, am meisten von den Finanzhilfen. Gut ein Drittel der Plätze entstand in der lateinischen Schweiz.
Im Bereich der Tagesfamilien wurden Aus- und Weiterbildungsmassnahmen sowie 21 Projekte zur Koordination und Professionalisierung der Betreuung gefördert. Zusätzlich wurden 3 Pilotprojekte zur Einführung von Betreuungsgutscheinen in der Region Luzern unterstützt.
Auslastung der Betreuungsplätze
Im letzten Beitragsjahr waren im Durchschnitt 77% der neu geschaffenen Kita-Plätze und 72% der Plätze in Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung belegt. Fehlende Plätze für Babies und nicht passende Angebotszeiten für die Eltern stehen einer 100%-igen Auslastung im Wege.
Alter der betreuten Kinder und wöchentliche Betreuungsdauer
Die vom BSV gesammelten Daten geben auch Aufschluss über die betreuten Kinder, das Personal und die Tarife. Dabei wird folgendes Bild ersichtlich: In Kitas wird die Mehrheit der Kinder ganztags an 2 Tagen pro Woche (35%) betreut und ist zwischen 2 und 4 Jahre alt (57%). Lediglich 11% resp. 12% der Kinder besuchen eine Kindertagesstätte an vier resp. fünf Tagen. Beim Personal fällt nach wie vor der hohe Anteil an Auszubildenden/PraktikantInnen auf. Ein Drittel der Stellenprozente wird mit ihnen besetzt. Insgesamt verfügen 44% der angestellten Personen über (noch) keine Fachausbildung. 65% der Institutionen wenden einkommensabhängige Tarife an, einen reduzierten Tarif bezahlen jedoch nur 56% der dort betreuten Kinder.
Bei der schulergänzenden Betreuung ist knapp die Hälfte der betreuten Kinder 7-10 Jahre alt, ein Drittel wird lediglich an einem Tag pro Woche betreut und 56% belegen eine Betreuungseinheit. 43% der angestellten Personen verfügen über (noch) keine Fachausbildung. Zwar wenden 77% der Einrichtungen einkommensabhängige Tarife an, jedoch bezahlen nur 65% der dort betreuten Kinder einen reduzierten Tarif.
Prioritätenordnung und Ausblick
Die Prioritätenordnung, die am 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt wurde, um eine möglichst ausgewogene regionale Verteilung der noch verfügbaren Gelder zu ermöglichen, hat dazu geführt, dass sich am 31. Januar 2015 noch 70 Gesuche auf einer Warteliste befanden. Die Verlängerung des Impulsprogramms istam 1. Februar 2015 in Kraft getreten. Neue Gesuche können von diesem Datum an eingereicht werden. Die Gesuche, die sich noch auf einer Warteliste befinden, können im Rahmen der Programmverlängerung nun doch noch geprüft werden.