Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) möchte eine Verstetigung der Bundeshilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung prüfen. Sie hat deshalb einer Standesinitiative des Kantons Solothurn Folge gegeben.
Die Schwesterkommission des Ständerats (vgl. Bericht) sowie das Plenum des Ständerats (vgl. Sessionsrückschau unten) hatten die Standesinitiative noch abgelehnt. Diese sieht vor, die im Gesetz des Impulsprogramms vorgesehene Befristung (derzeit bis 2019) aufzuheben. Die WBK-N hat ihr nun mit 12 zu 10 Stimmen Folge gegeben. Sie möchte prüfen, wie eine Verstetigung des Gesetzes aussehen könnte. Damit würde verhindert, dass sich die Räte alle vier Jahre mit einer allfälligen Verlängerung der Bundesfinanzierung beschäftigen müssen. Zudem könnte dadurch bei den Kindertagesstätten und schulergänzenden Angeboten mehr Planungssicherheit geschaffen werden (vgl. Medienmitteilung vom 26.03.2015).
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