Im Kanton Basel-Land wird seit längerem über die familienergänzende Kinderbetreuung diskutiert. Im März 2012 scheitere ein Gesetz bei der Abstimmung an der Urne mit 51 Prozent. Nun hat sich der Landrat für eine Gesetzesvorlage ausgesprochen, die die konkrete Ausgestaltung der familienergänzenden Kinderbetreuung den Gemeinden überlässt.
Die von der FDP lancierten Initiativen, die die familienergänzende Kinderbetreuung über Betreuungsgutscheine regeln wollen, fanden im Landrat kaum Anklang. Stattdessen soll der Kanton Rahmenbedingungen und Qualitätsvorgaben sichern und sich an der Aus- und Weiterbildung des Betreuungspersonals beteiligen. Alles andere soll von den Gemeinden selbst entschieden und ausgestaltet werden. Die Gemeinden bleiben einzig verpflichtet, den Bedarf nach Plätzen abzuklären und falls nötig zu reagieren.
Die zweite Lesung des Landrates findet am 21. Mai statt. Bestätigt sich die Einsicht aus der ersten Lesung, wird es im November wohl zu einer Volksabstimmung kommen.
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