Für die Umsetzung soll ein Verpflichtungskredit von 100 Mio. Franken mit einer Laufzeit von acht Jahren zur Verfügung gestellt werden (vgl. Medienmitteilung).
Diese Beschlüsse hat der Bundesrat nach einer Analyse des familienpolitischen Handlungsbedarfs gefasst. Er hat drei vom EDI und vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) erarbeitete Grundlagenberichte verabschiedet.
Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass sich der Bund im Rahmen seiner beschränkten familienpolitischen Kompetenzen weiterhin gezielt für die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit engagieren soll. Damit wird auch einer Zielsetzung der Fachkräfteinitiative entsprochen.
Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung über die Kantone
Dank dem Programm des Bundes zur Förderung von neuen familienergänzenden Betreuungsplätzen konnten in den vergangenen zwölf Jahren rund 48‘000 neue Plätze geschaffen werden. Trotz dieses Erfolgs verbleiben zwei Probleme: Die hohen Kosten für die Fremdbetreuung von Kindern haben zur Folge, dass es sich für Eltern oft nicht lohnt, vermehrt erwerbstätig zu sein. Zweitens entsprechen die Betreuungsangebote häufig zu wenig den spezifischen Bedürfnissen erwerbstätiger Eltern.
Zur Ergänzung des Anstossprogramms hat der Bundesrat daher Massnahmen auf einer weiteren Schiene beschlossen. Der Bund will sich finanziell am zusätzlichen Engagement von Kantonen, Gemeinden und allenfalls Arbeitgebern zugunsten des Ausbaus der Betreuung von Kindern, insbesondere im Schulalter, beteiligen. Die Bundesbeteiligung wird pro Kanton auf drei Jahre beschränkt, in Prozenten der kantonalen Investitionen definiert, nimmt von Jahr zu Jahr ab und wird ausschliesslich über die Kantone zur Verfügung gestellt.
Der Bund möchte zudem auch Projekte mitfinanzieren, die gezielt die bestehenden Betreuungsangebote besser auf die effektiven Bedürfnisse der Eltern abstimmen. Hier wird insbesondere an den schulergänzenden Bereich gedacht, wo Betreuungs- und Arbeitszeiten sich häufig nur ungenügend decken.
Für diese Massnahmen mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, sieht der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von maximal 100 Mio. Franken mit einer Laufzeit von acht Jahren vor (fünf Jahre Geltungsdauer des Gesetzes plus drei Jahre Unterstützung für die im letzten Jahr eingegangenen Ausbauvorhaben). Er hat das EDI beauftragt, bis im September 2015 die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen für die Vernehmlassung vorzubereiten.
Medienbeiträge dazu: