SODK: Bericht zu Qualitätsvorgaben der Kantone für Kindertagesstätten

Der Bericht zeigt, dass die Zuständigkeit bezüglich Bewilligung, Aufsicht und Reglementierung von Kitas mehrheitlich bei den Kantonen liegt, was der Empfehlung der SODK zur familienergänzenden Betreuung im Frühbereich von 2011 entspricht.

Auch die SODK-Empfehlung bezüglich der Formulierung von Mindeststandards zur Strukturqualität und Prozessqualität erfüllen die Kantone mehrheitlich. Ausser AG, LU und SH machen alle Kantone Vorgaben zu pädagogischer Qualität, Infrastrukturqualität, Betreuungsschlüssel und Ausbildung des Personals.

Lohnvorgaben kennen hingegen die wenigsten Kantone und auch diese fast ausschliesslich für subventionierte Einrichtungen. Ebenfalls kaum verbreitet sind auf gesetzlicher Ebene Vorgaben zum Qualitätsmanagement (nur SZ und SG).


Qualitätsaspekte im Detail

  • Pädagogisches Konzept: Die rechtlichen Grundlagen der Kantone machen inhaltlich nur sehr vage Vorgaben. Mustervorlagen gibt es nur in SG und JU. Ein pädagogisches Konzept ist aber in allen Kantonen Voraussetzung für die Bewilligung. Die Prüfung der Umsetzung ist hingegen nur in SZ und SG gesetzlich vorgegeben.
  • Ausbildung: Unterschiede gibt es v.a. bezüglich der Anforderungen an die Kita-Leitung und das insbesondere zwischen der Deutschschweiz und der Suisse romande.
  • Betreuungsschlüssel: Alle Kantone kennen Vorgaben zum Betreuungsschlüssel, diese weisen jedoch eine grosse Varianz auf. Regionale Muster sind kaum zu erkennen. Nur in Bezug auf den Anteil des ausgebildeten Personals zeigt sich wiederum ein Röstigraben: Während in der Deutschschweiz ein Anteil von 50% überwiegt, müssen in der Suisse romande mindestens zwei Drittel der Angestellten ausgebildet sein.


Fazit

Die AutorInnen des Berichts kommen zum Schluss, dass die Empfehlungen der SODK bezüglich der Qualitätsvorgaben in den Kantonen mehrheitlich umgesetzt werden.