Zurzeit bestehe in der Schweiz kein strukturiertes Programm und es würden keine Projekte unterstützt, die sich spezifisch an weibliche Flüchtlinge und Asylsuchende richten, so der Bundesrat. Alle Asylsuchenden, die sich in einem Bundeszentrum aufhalten, hätten aber Zugang zur medizinischen Grundversorgung.
Der Bundesrat erklärt weiter, die Spitäler und die behandelnden Ärztinnen und Ärzte verfügten über eine gewisse Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den Unterkünften des Bundes. Bei Bedarf können sie auch einen kostenpflichtigen nationalen Telefondolmetschdienst in Anspruch nehmen.
Er erkennt an, dass der Zugang zu medizinischer Versorgung in den Asylzentren des Bundes ein wichtiges Thema ist, was der Bericht "Gesundheit von Müttern und Kindern mit Migrationshintergrund" in Erfüllung des Postulates Maury Pasquier 12.3966 zeige.
In Bezug auf den bestmöglichen Schutz vor sexueller Gewalt verweist der Bundesrat auf die laufende Ratifikation des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) und die seit Juli 2012 bestehende explizite Strafnorm gegen weibliche Genitalverstümmelung (Art. 124 StGB). Das SEM unterstütze zudem das BAG bei der Einführung von präventiven Massnahmen, die von der Vermittlungsstelle zur Prävention von Mädchenbeschneidung von Caritas Schweiz durchgeführt werden. Ausserdem macht der Bundesrat noch auf den Bericht zur Umsetzung der Motion Bernasconi 05.3235 vom 28. Oktober 2015 aufmerksam, der Empfehlungen für das künftige Engagement des Bundes enthält.
In ihrer Interpellation "Sexuelle und reproduktive Gesundheit von Flüchtlingsfrauen" hatte Yvonne Gilli (Grüne) festgehalten, dass die Gesundheit von Flüchtlingsfrauen oft gefährdet ist - durch sexuelle Gewalt, aber auch durch die grundsätzlich fehlende frauenärztliche Grundversorgung. Sie stellte dem Bundesrat verschiedene Fragen zur gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingsfrauen, die in der Schweiz betreut werden (siehe Websitebeitrag, 16.10.2015).