Kanton Aargau: Kein Krippengesetz ohne finanzielle Beteiligung der Gemeinden
Die Regierung des Kantons Aargau besteht in ihrer Botschaft zur zweiten Lesung des "Krippengesetzes" auf der finanziellen Beteiligung der Gemeinden an der Finanzierung.
Der Entscheid fiel denkbar knapp aus, mit Stichentscheid des Grossratspräsidenten. In der Debatte setzten sich SP, CVP, Grüne, EVP, GLP und BDP durch, die sich für verbindliche Bestimmungen zur familienergänzenden Kinderbetreuung aussprachen. FDP und SVP, die für die Eigenverantwortung der Gemeinden eintraten, unterlagen.
Das Gesetz tritt jedoch nicht automatisch in Kraft, es kommt voraussichtlich am 5. Juni 2016 zur Volksabstimmung. Die Stimmbevölkerung erhält also die Möglichkeit, sich entweder gegen eine Regelung im Krippenbereich , für den Gegenvorschlag des Grossen Rates (Krippengesetz) oder für die detailliertere Volksinitiative "Kinder und Eltern" auszusprechen.
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