Die Broschüre fasst zusammen, was von Gesetzes wegen gilt und was aus Sicht des vpod darüber hinaus notwendig ist, damit die Arbeitsbedingungen in der Kinderbetreuung den hohen Ansprüchen an die Arbeit gerecht werden. Die Angaben beziehen sich ausschliesslich auf privatrechtlich organisierte Kitas, für welche die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes gelten. Das ist heute für die Mehrheit der Kitas der Fall. Der Vertragsentwurf kann auch für Mittagstische und Horte genutzt werden.
Viele Kita-Mitarbeitende haben Arbeitsverträge, in denen nur das Notwendigste festgehalten ist. Was nicht im Vertrag steht, wird durch das Gesetz geregelt.Gute Arbeitsbedingungen gehen über diese Minimalbestimmungen hinaus. Ein guter Arbeitsvertrag regelt die wichtigen Fragen genau und berücksichtigt die besonderen Bedingungen, die in einer Branche herrschen.
In der Kinderbetreuung gehören kinderfreie Vor- und Nachbereitungszeit, Elterngespräche, Weiterbildung, zusätzliche Erholungszeiten und Mitwirkung in Fragen der Arbeitsgestaltung zu den wichtigen Fragen, die gesetzlich nicht geregelt sind und daher im Arbeitsvertrag geklärt werden sollten.
In der Kinderbetreuung gibt es in der Deutschschweiz bisher keinen Gesamtarbeitsvertrag. Jeder Betrieb, jeder Arbeitgeber hat andere Bedingungen. Ein Musterarbeitsvertrag ist kein Ersatz für einen Gesamtarbeitsvertrag, aber er zeigt, was sinnvollerweise in einem Kita-Arbeitsvertrag stehen sollte.
Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Bestellung bietet die Website arbeitsvertrag-kinderbetreuung.ch.