Die Mehrheit (12 zu 10 Stimmen) der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen (RK-N) will nicht auf die Bundesratsvorlage zur Erweiterung der Meldepflicht im Kindesschutz eintreten.
Die Vorlage des Bundesrats will die Meldepflicht bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls auf Fachpersonen, die eine besondere Beziehung zu Kindern haben, ausweiten. Die Mehrheit der Kommission findet jedoch das heutige System zufriedenstellend und sieht keinen Mehrwert in der Bundesratsvorlage. Sie argumentiert, dass manche Kantone bereits gesetzgeberisch tätig geworden sind und heute weitergehende Regelungen kennen, als dies mit der neuen Vorlage vorgeschlagen wird. Auch würde eine Vereinheitlichung des einschlägigen Bundesrechts keinen besseren Kindesschutz ermöglichen. Ausserdem weist sie auf Probleme in Zusammenhang mit der Aufhebung des Berufsgeheimnisses hin.
Die Minderheit der Kommission stellt sich jedoch auf den Standpunkt, dass eine Ausweitung der Meldepflicht einen besseren Kindesschutz ermöglicht. Damit wäre gesamtschweizerisch eine klare, einheitliche Anwendung möglich und die Rechtssicherheit garantiert. Sie möchte weiter den Kantonen die Kompetenz belassen, über die eidgenössische Regelung hinausgehende Bestimmungen zu beschliessen (Medienmitteilung der RK-N).
Im April 2014 hat das Netzwerk-Kinderbetreuung in seiner Vernehmlassungsantwort Stellung zur geplanten Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB; Kindesschutz) genommen. Das Netzwerk hat die Vorlage grundsätzlich begrüsst, insbesondere betreffend der Erleichterung der Melderechte (auch für Berufspersonen, die einem Berufsgeheimnis unterliegen) und die national einheitliche Regelung der Meldepflicht. Es hat aber auch Vorbehalte betreffend der Ausdehnung der Meldepflicht geäussert, die nicht grundsätzlich mit einer Verbesserung des Kindesschutzes einhergeht.