Auch Kinder, die stark verhaltensauffällig, mehrfachbehindert oder autistisch sind, sollen soziale Erfahrungen im Rahmen eines Kita-Alltags machen können. Zudem sollen ihre Familien entlastet werden. Die Kitas der Sozialen Einrichtungen und Betriebe der Stadt Zürich und der Stiftung Gemeinnützige Frauen Zürich (GFZ) bieten deshalb auch Plätze für Kinder mit erheblichen Beeinträchtigungen und einem erhöhten Betreuungsbedarf (Medienmitteilung Stadt Zürich).
Die Stadt Zürich betreut in ihren elf Kitas seit mehr als 20 Jahren Kinder mit besonderen Bedürfnissen. Neu bietet das Kinderhaus Entlisberg als Pilotprojekt seit Januar zudem drei Plätze für Kinder mit erheblichen Beeinträchtigungen und einem noch höheren Betreuungsbedarf an. Ebenfalls im Rahmen eines Pilotprojekts betreut die Stiftung GFZ unter Begleitung von Heilpädagoginnen in ihren 13 Kitas und teilweise auch in Tagesfamilien Kinder mit besonderen Bedürfnissen und Beeinträchtigungen.
Um von ihrem Wissen und den Erfahrungen in der Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen oder Beeinträchtigungen zu profitieren, verstärken die Stadt Zürich und die Stiftung GFZ ihre Zusammenarbeit. Zusammengenommen bieten sie die grösste Zahl von Betreuungsplätzen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen und höherem Betreuungsbedarf.
Unterscheidung besondere Bedürfnisse und erhebliche Beeinträchtigungen
Als Kinder mit besonderen Bedürfnissen gelten Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, leichten Sprach-, Körper-, Seh- und Hörbehinderungen, leichten geistigen Behinderungen, Kinder mit Auffälligkeiten im sozialen und emotionalen Bereich oder Kinder aus stark belasteten Familienverhältnissen. Kinder mit erheblichen Beeinträchtigungen wie Autismus, Mehrfachbehinderungen oder starker Verhaltensauffälligkeit sind auf eine noch intensivere Betreuung angewiesen.