Der Nationalrat diskutiert während der Sondersession vom 25. bis 28. April zwei Geschäfte, die die Kinderbetreuung betreffen: die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches betreffend Kindesschutz (26. April) sowie die parlamentarische Initiative Candinas zur Einführung eines Vaterschaftsurlaubs (27. April).
Die Vorlage des Bundesrates will mit einer Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; Kindesschutz) die Meldepflicht bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls auf Fachpersonen, die eine besondere Beziehung zu Kindern haben, ausweiten. Die vorberatende nationalrätliche Kommission (Rechtskommission) empfiehlt ihrem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten (vgl. Websitebeitrag, 29.02.2016).
Im April 2014 hat das Netzwerk-Kinderbetreuung in seiner Vernehmlassungsantwort Stellung zur geplanten Änderung genommen. Das Netzwerk hat die Vorlage grundsätzlich begrüsst, insbesondere betreffend der Erleichterung der Melderechte (auch für Berufspersonen, dein einem Berufsgeheimnis unterstehen) und die national einheitliche Regelung der Meldepflicht. Es hat aber auch Vorbehalte betreffend der Ausdehnung der Meldepflicht geäussert, die nicht grundsätzlich mit einer Verbesserung des Kindesschutzes einhergeht.
Weiter behandelt der Nationalrat die parlamentarische Initiative Candinas "Zwei Wochen über die EO bezahlten Vaterschaftsurlaub". Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat der Initiative mit 13 zu 10 Stimmen Folge gegeben, die ständerätliche Schwesterkommission jedoch nicht. Die Vorlage zielt darauf ab, dass die nötigen gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit Vätern nach der Geburt des eigenen Kindes analog zum Mutterschaftsurlaub ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub gewährt werden kann. Wie der Mutterschaftsurlaub soll auch der Vaterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert werden.
Schliesslich berät der Nationalrat auch die Legislaturplanung 2015-2019 des Bundesrats (25. April). Die Spezialkommission "Legislaturplanung" des Nationalrates hat in der Vorberatung des Geschäfts den Bundesrat beauftragt, einen Aktionsplan zur besseren Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit auszuarbeiten mit dem Ziel, das inländische Arbeitskräftepotential besser auszuschöpfen.
Das Sessionsprogramm kann noch Änderungen erfahren.