Vom 25. bis 28. April diskutierte der Nationalrat während der Sondersession zwei Geschäfte, die die Kinderbetreuung betreffen: die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches betreffend Kindesschutz sowie die parlamentarische Initiative Candinas zur Einführung eines Vaterschaftsurlaubs.
Der Nationalrat folgte seiner Kommission und ist mit einer Mehrheit aus SVP- und FDP-Stimmen nicht auf die Vorlage des Bundesrates eingetreten, die mit einer Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; Kindesschutz) die Meldepflicht national zu vereinheitlichen und bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls auf Fachpersonen, die regelmässig mit Kindern Arbeiten (z.B. KITA-Personal), ausweiten wollte (vgl. Websitebeitrag, 29.02.2016). Das Geschäft geht nun in den Ständerat.
Im April 2014 hat das Netzwerk-Kinderbetreuung in seiner Vernehmlassungsantwort Stellung zur geplanten Änderung genommen. Das Netzwerk hat die Vorlage grundsätzlich begrüsst, insbesondere betreffend der Erleichterung der Melderechte (auch für Berufspersonen, dein einem Berufsgeheimnis unterstehen) und die national einheitliche Regelung der Meldepflicht. Es hat aber auch Vorbehalte betreffend die Ausdehnung der Meldepflicht geäussert, die nicht grundsätzlich mit einer Verbesserung des Kindesschutzes einhergeht.
Während der Debatte der Legislaturplanung 2015-2019 wurden verschiedene Anträge abgelehnt, die auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zielten. Der Nationalrat strich die Änderung des Gleichstellungsgesetzes aus der Legislaturplanung und somit auch Anträge wie einen Aktionsplan zur besseren Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit auszuarbeiten oder die Rahmenbedingungen für einen Vaterschaftsurlaub zu schaffen.
Ebenfalls lehnte der Nationalrat die parlamentarische Initiative Candinas “Zwei Wochen über die EO bezahlten Vaterschaftsurlaub“ ab. Die Vorlage zielte darauf ab, dass die nötigen gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit Vätern nach der Geburt des eigenen Kindes analog zum Mutterschaftsurlaub ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub gewährt werden kann. Wie der Mutterschaftsurlaub sollte auch der Vaterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert werden. Das Geschäft wurde von einer Mehrheit aus FDP- und SVP- sowie einzelnen CVP-Stimmen abgelehnt. Es wird damit nicht weiterverfolgt.