Die Vorschriften für die Eröffnung einer Kindertagesstätte seien angemessen und würden keine unnötigen Hürden darstellen, findet der Bundesrat. Nichtsdestotrotz sollen Kantone und Gemeinden neu entstehenden Kinderbetreuungsangeboten auch finanziell unter die Arme greifen oder Darlehen sprechen.
Gestützt auf einen Grundlagenbericht des Forschungsbüros Ecoplan, der untersucht hat, ob nationale, kantonale und kommunale Vorgaben den Ausbau von familienergänzenden Betreuungsangeboten unnötig hemmen oder verhindern, postuliert der Bundesrat, dass keine solchen zweckfremden bürokratischen Hürden bestehen (vgl. Medienmitteilung, 29.06.2016). Vereinzelt bestehen zwar Schwierigkeiten (z.B. hinsichtlich Umbau von Räumlichkeiten) und die Kenntnisse, die in unterschiedlichen Aspekten gefordert sind, können eine Herausforderung darstellen. Der Bericht kommt aber zum Schluss, dass die Vorschriften auf grosse Akzeptanz stossen und als sinnvoll und zweckmässig erachtet werden.
Basierend auf diesem Bericht hat der Bundesrat den Bericht "Vorschriften für die Eröffnung von Einrichtungen der familienergänzenden Kinderbetreuung" in Erfüllung des Postulats Quadranti (13.3980) verfasst. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die aktuellen Vorschriften keine unnötigen bürokratischen Hürden für die Eröffnung von Kindertagesstätten darstellen. Da trotzdem gewisse Schwierigkeiten auftauchen können, empfiehlt der Bundesrat den Kantonen und Gemeinden, zu prüfen, ob sich ihre Vorschriften verbessern und vereinfachen lassen.
Zum Schluss betont der Bundesrat die Wichtigkeit der Unterstützung von Akteuren in der familienergänzenden Kinderbetreuung durch die Kantone und Gemeinden. Neben Qualitätsvorgaben und Betriebsbewilligungen, liege auch die Finanzierung von Betreuungsangeboten im Kompetenzbereich der Kantone und Gemeinden. Deshalb sollen sie Starthilfebeiträge und zinsgünstige Darlehen einführen, um neuen Einrichtungen die Bewältigung der anfallenden Kosten zu erleichtern.