Mit einem Nachtrag zum Bildungsgesetz unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Neuregelung der schulergänzenden Tagesstrukturen. Er erfüllt damit einen Auftrag des Kantonsrats, die Betreuungsangebote ab Schulbeginn zu verbessern.
Im Kanton Obwalden steht die Thematik seit den 1990er-Jahren auf der politischen Agenda. Mit dem Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung existert seit 2007 eine Grundlage für die entsprechende Betreuung bis zum Schuleintritt. Das Gesetz verpflichtet die Gemeinden, für eine bedarfsgerechte Anzahl von Betreuungsplätzen zu sorgen. Das Parlament forderte seither mehrmals eine analoge Regelung für Betreuungsangebote ab Schulbeginn. Diesen Auftrag erfüllt der Regierungsrat mit dem vorliegenden Nachtrag zum Bildungsgesetz.
Abgedeckt werden muss der Zeitraum von spätestens 07.00 Uhr bis mindestens 18.00 Uhr. Die Gemeinden erhalten die Möglichkeit, Betreuungsangebote während den Ferien zu unterstützen. Die Angebotsmodule können durch die Einwohnergemeinde selber bereitgestellt werden. Auch der Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit einem Dritten ist möglich. Neu kann die Betreuung an Tagesfamilien delegiert werden. Insbesondere für kleinere Gemeinden, Ortsteile mit einem geringeren Bedarf an schulergänzenden Tagesstrukturen oder für Ferienlösungen kann dieses Angebotsmodell sinnvoll sein.
Für die Kosten der schulergänzenden Tagesstrukturen sollen wie bei der familienergänzenden Kinderbetreuung in erster Linie die Erziehungsberechtigten aufkommen. Der Kanton und die Gemeinden unterstützen die schulergänzenden Tagesstrukturen, indem sie den Fehlbetrag zwischen den Elternbeiträgen und den Normkosten (Normkosten umfassen die Personalkosten, die Kosten für Hauswirtschaft und Administration sowie Sach- und Raumkosten) gemeinsam tragen (40% Kanton, 60% Gemeinden).