Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 30.09.2016 das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis Ende April 2017 eine Vernehmlassungsvorlage zur steuerlichen Behandlung der Kinderdrittbetreuungskosten auszuarbeiten. Bei der direkten Bundessteuer soll der maximal mögliche Steuerabzug für die ausserfamiliäre Betreuung mehr als verdoppelt werden – von rund 10'000 auf 25'000 Franken pro Kind. Bei den kantonalen Steuern sollen mindestens 10'000 Franken abzugsfähig sein.
Beanspruchen können alle Eltern den Abzug, die wegen Erwerbsarbeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit Kinder bis 14-jährig ausser Haus betreuen lassen.
Die Vorlage erfolgt im Rahmen der Fachkräfteinitiative des Bundesrates (FKI), die unter anderem zum Ziel hat, negative Erwerbsanreize im Steuersystem zu beseitigen. Um dem inländischen Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern, sollen künftig höhere Abzüge bei den Kinderdrittbetreuungskosten zugelassen werden.
Kurzfristig hätte eine solche Reform jährliche Mindereinnahmen in der Höhe von rund 10 Millionen beim Bund beziehungsweise von rund 25 Millionen Franken bei Kantonen und Gemeinden zur Folge. Auf längere Sicht ist aber davon auszugehen, dass ein erhöhter Kinderdrittbetreuungsabzug sich aufgrund der positiven Beschäftigungsimpulse selber finanziert oder sogar zusätzliche Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen generiert.
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