Das Postulat vom Dezember 2013 hatte den Bundesrat beauftragt, Babyklappen mit anderen Massnahmen zur Unterstützung von Schwangeren in Not zu vergleichen und wenn nötig Verbesserungen vorzuschlagen.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass nebst der vertraulichen Geburt die Möglichkeit der anonymen Abgabe des Kindes in einem Babyfenster beibehalten werden soll. Der Bericht hält fest, dass ein Verbot von Babyfenstern dazu führen könnte, dass eine Mutter in einer Notsituation ihr Kind im Versteckten aussetzt und dieses in der Folge medizinisch nicht rechtzeitig betreut werden kann.
Der Bundesrat möchte jedoch den Zugang zur vertraulichen Geburt verbessern. Trägt die Geburtsmeldung eines Spitals den Vermerk "vertrauliche Geburt", sollen die Zivilstandbehörden künftig auf die automatische Mitteilung an die Einwohnerbehörden und in den entsprechenden Fällen auch auf die Meldung an das Staatssekretariat für Migration (SEM) verzichten.
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