Mit dem revidierten Unterhaltsrecht, das auf Anfang des kommenden Jahres in Kraft tritt, wird ein Betreuungsunterhalt eingeführt, der die Leistung desjenigen Elternteils abgelten, der nach einer Trennung die Kinder betreut, unabhängig von dessen Zivilstand. Damit wird die bisherige Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Eltern beseitigt.
Der Betreuungsunterhalt deckt nur die persönliche Betreuung durch einen Elternteil ab. Rechtsanwalt Schweighauser weist darauf hin, dass ein Krippenplatz in manchen Fällen günstiger sein könne als die persönliche Betreuung durch einen Elternteil. Dementsprechend fragt sich Schweighauser, ob die Eltern sich unter diesen Umständen dennoch auf den Standpunkt stellen können, dass die persönliche Betreuung für das Kind vorteilhafter sei.
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