Im Mai 2016 hat die Plenarversammlung der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) Empfehlungen für die Kinder- und Jugendpolitik verabschiedet. Dabei findet auch die frühe Förderung von Kindern Beachtung.
Frühe Förderung von Kindern und Jugendlichen
In der Empfehlung wird darauf hingewiesen, dass die allgemeine und frühe Förderung von Kindern und Jugendlichen, die Stärkung ihrer Ressourcen und derjenigen ihres Umfelds sowie ein niederschwelliger Zugang für alle Kinder, Jugendlichen und Familien zu präventiven Angeboten wesentlich zum Schutz der Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen beiträgt (S. 9).
Die Forschung zeige zudem, dass sich Kinder bereits von einem frühen Alter an eine Meinung bilden können, auch wenn sie sich noch nicht verbal ausdrücken können. Deshalb verlangt die Umsetzung der Partizipation die Anerkennung und die Achtung der nichtverbalen Kommunikationsformen, einschliesslich Spiel, Körpersprache, Mimik, Zeichnen und Malen (S. 19). Um die motorischen, sprachlichen, sozialen und kognitiven Fähigkeiten zu fördern, sollen die selbstbildenden Aktivitäten von Kleinkindern in ihrem natürlichen Lebensumfeld anerkannt und unterstützt werden (S. 28)
Die Frühförderung umfasst gemäss der Empfehlung alle Angebote sowohl inner- als auch ausserhalb der Familie, welche sich an die Altersgruppe von der Geburt bis und mit Kindergarteneintritt richten. Sie umfasst sowohl die familienergänzende Kinderbetreuung (Kindertagesstätten, Krippen, Tagesfamilien etc.) wie auch die Elternberatung, Elternbildungskurse, soziokulturelle Begegnungszentren für Familien mit Kleinkindern sowie aufsuchende, niederschwellige lebens- und wohnortnahe Angebote (S. 28).
Weitere Informationen: