Die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung wird in der kommenden Wintersession (28. November – 16. Dezember) wieder ein Thema sein. Der Nationalrat befasst sich mit einer Vorlage zum Elternurlaub und der Ständerat mit der Vorlage des Bundesrats zu den Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung.
Der Nationalrat (Programm) wird sich mit verschiedenen Vorstössen beschaffen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum Thema haben. Besonders zu erwähnen ist dabei die parlamentarische Initiative Quadranti „Elternzeit. Eine umfassende, ganzheitliche Lösung als Ergänzung zum bestehenden Mutterschaftsurlaub“. Diese fordert die Ausschaffung der nötigen gesetzlichen Grundlagen, welche ergänzend zum geburtsbezogenen 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub einen maximal 14-wöchigen Elternurlaub vorsehen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates gab dem Vorstoss jedoch keine Folge. Die parlamentarische Initiative Masshardt möchte hingegen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch einen Rechtsanspruch auf eine Beschäftigungsreduktion nach der Geburt fördern. Schliesslich fordert die Motion Trede die Schaffung eines Staatssekretariats für Familien.
Im Ständerat (Programm) betrifft das Geschäft des Bundesrats zur Änderung der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung die familien- und schulergänzende Betreuung ganz direkt. Der Bundesrat will mit dieser Vorlage die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter verbessern. Berufstätige Eltern sollen für die Drittbetreuung ihrer Kinder weniger bezahlen, und das Betreuungsangebot soll besser auf ihre Bedürfnisse abgestimmt werden. Der Bundesrat will dazu für fünf Jahre 100 Millionen Franken als Anstossfinanzierung zur Verfügung stellen. Er hat die Botschaft zur entsprechenden Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung an das Parlament überwiesen (vgl. Webbeitrag). Die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WAK-S) beantragt dem Ständerat mit Stichentscheid der Präsidentin (6 zu 6 Stimmen), nicht auf die Vorlage einzutreten (vgl. Webbeitrag). Sie macht insbesondere geltend, dass die bestehenden Finanzhilfen bereits zweimal verlängert wurden und dass der Gegenstand der Vorlage in den Zuständigkeitsbereich der Kantone und Gemeinden falle. Eine Minderheit beantragt, auf die Vorlage einzutreten.
Hinzu kommt eine Reihe von Vorstössen, die in einem beschleunigten Verfahren am Schluss der Session behandelt werden. Wir werden über die wichtigsten Geschäfte in der Sessionsrückschau berichten.
Die Sessionsprogramme und Tagesordnungen der Eidgenössischen Räte können noch Änderungen erfahren.
Übersicht der Geschäfte in der Wintersession, welche die Kinderbetreuung tangieren: