In Deutschland fordern mehrere Familien-, Kinderrechts- und Wohlfahrtsverbände sowie Gewerkschaften die Einführung von verbindlichen, bundesweit einheitlichen und wissenschaftlich fundierten Standards um eine hohe Betreuungsqualität sicherstellen zu können. Gemeinsam halten die 15 beteiligten Organisationen in ihrer Erklärung fest, dass sich eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung für die ganze Gesellschaft auszahlt, dass die Weiterentwicklung der Qualität in den öffentlichen Diskussionen und der Politik vorangetrieben werden und dass Bund, Länder und Kommunen gemeinsam die notwendigen finanziellen Mittel sprechen müssen.
Anlass für die gemeinsame Erklärung ist die Veröffentlichung des Zwischenberichts der Arbeitsgruppe „Frühe Bildung“, in der Bund, Länder und Kommunen gemeinsame Handlungsziele entwickeln und Vorschläge für Finanzierungsgrundlagen erarbeiten.
Darüber hinaus halten die Organisationen fest, welche Qualitätsaspekte thematisiert werden müssen um die geforderte Betreuungsqualität bundesweit sicherstellen zu können.
- Zugang zu Kitas: Öffnungs- und Schliesszeiten, Ganztagsangebote und Kosten für die Familien
- Qualifikation der Fachkräfte einschliesslich bundeseinheitlicher Regelungen zur Ausbildung
- Fachkraft-Kind-Relation und Gruppengrösse: Fachkraft-Kind-Relation für pädagogisch qualifizierte Fachkräfte sowie Festlegung einer maximalen Gruppengrösse entsprechend den Bedürfnissen und des Alters der Kinder
- Leitlinien der pädagogischen Arbeit unter Berücksichtigung der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechte, die z.B. durch das Recht auf Spiel, Bildung, Beteiligung und Selbstentfaltung einen inhaltlichen Rahmen setzen
- Verantwortungsbewusste Erziehungs- und Bildungspartnerschaft: Verhältnis Kind, Eltern, Fachkraft mit dem Kindeswohl im Zentrum.
- Dauerhafte Qualitätssicherung und -weiterentwicklung: Bundes- bzw. länderspezifisches Monitoring sowie Sicherung der organisatorischen Rahmenbedingungen für Qualitätsentwicklung.
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