Die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung war auch in der vergangenen Wintersession (28. November - 16. Dezember) ein Thema. Der Ständerat trat auf die Vorlage des Bundesrates zur Änderung der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ein.
Im Ständerat betraf das Geschäft des Bundesrats zur Änderung der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung die familien- und schulergänzende Betreuung ganz direkt. Gegen den Willen der Bildungs- und Finanzkommission ist der Ständerat mit 24 zu 19 Stimmen auf die Vorlage des Bundesrats eingetreten und schickt die Vorlage zur Diskussion nun zurück an die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WAK-S) (vgl. Webbeitrag). Der Bundesrat will mit der Vorlage die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern. Berufstätige Eltern sollen für die Drittbetreuung ihrer Kinder weniger bezahlen und das Betreuungsangebot soll besser auf ihre Bedürfnisse abgestimmt werden. Der Bundesrat will dafür für fünf Jahre 100 Millionen Franken als Anstossfinanzierung zur Verfügung stellen. Weiter hat sich der Ständerat für eine Anpassung der Mutterschaftsentschädigung ausgesprochen, so dass diese künftig verlängert wird, wenn ein Neugeborenes nach der Geburt für mehr als drei Wochen im Spital bleiben muss.
Im Gegensatz zum Ständerat hat sich der Nationalrat nur am Rande mit Vorstössen befasst, die die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung betreffen. Einzig zu erwähnen ist die Motion zur Schaffung eines Staatssekretariats für Familien, welche der Ständerat abgelehnt hat.
Neue Vorstösse aus der Wintersession 2016
Während der Herbstsession 2016 ist bisher nur der folgende Vorstoss eingegangen, der die familien- und schulergänzende Betreuung am Rande tangiert (diese Liste ist erst rund 2-3 Wochen nach der Session vollständig):
Hängige Vorstösse:
Im Zusammenhang mit der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung sind die folgenden Vorstösse noch hängig: