Ab 2018 tritt im Kanton Aargau das neue Kinderbetreuungsgesetz in Kraft, was bedeutet, dass die Gemeinden bei Bedarf Kinderbetreuungsangebote anbieten müssen. Bis im Herbst 2017 müssen alle Vorkehrungen ‒ von der Bedarfserhebung bis zu den Eltern-Beiträgen ‒ getroffen sein. Dies stellt einige Gemeinden vor Herausforderungen.
Bislang verfügt nur rund die Hälfte der Aargauer Gemeinden über Angebote für die familienergänzende Kinderbetreuung. Beim Aufbau einer Kita oder von Tagesstrukturen leistet der Bund finanzielle Unterstützung im Umfang von 3000 bis 5000 Franken pro Jahr und Platz.
Ab 2018 sind die Gemeinden verpflichtet, „den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen“. Was das konkret bedeutet, ist nicht geregelt. Das neue Gesetz sieht zudem vor, dass primär die Eltern und nicht die Betreuungseinrichtungen unterstützt werden sollen. In welchem Ausmass wird jedoch offen gelassen. Im Gesetzestext steht lediglich: „Die Wohngemeinde beteiligt sich unabhängig vom Betreuungsort nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten.“ Die Gemeinden müssen selber ein Beitragsreglement ausarbeiten. Das verschafft den Gemeinden bei der Umsetzung einen grossen Spielraum.
Für die Umsetzung des Gesetzes braucht es
- die Durchführung einer Bedarfserhebung
- die Erarbeitung eines Kinderbetreuungsreglements
- die Erstellung eines Elternbeitragsreglements
- die Definition der Qualitätsstandards.
Nicht alle Gemeinden sind bereit. Deshalb hat die Fachstelle Kinder und Familien momentan viele Anfragen, wie das Gesetz angewendet werden kann.
Wenn über 200 Gemeinden über 200 Qualitätsstandards erarbeiten würden, mache dies wenig Sinn gemäss Esther Elsener der Fachstelle Kinder und Familien. Deshalb empfiehlt die Fachstelle, die erarbeiteten Standards auf ihrer Website zu übernehmen.
Weitere Informationen:
Medienmitteilungen: