Ende Januar 2019 läuft die zweite Verlängerung des Impulsprogramms des Bundes für den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen aus. Die Finanzhilfen des Bundes entsprechen nach wie vor einem grossen Bedürfnis. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) geht davon aus, dass der aktuell noch zur Verfügung stehende Kredit nicht bis Ende Januar 2019 reichen wird. Aus diesem Grund erlässt das EDI auf den 1. Februar 2017 eine Prioritätenordnung, mit der eine möglichst ausgewogene regionale Verteilung der Mittel erreicht werden soll.
Die Gelder des Bundes wurden bisher nach dem Prinzip „first come - first served“ verteilt. Ab dem 1. Februar 2017 gelten nun aber verschärfte Bedingungen für Vorhaben aus den Kantonen Zürich, Basel-Stadt, Genf, Neuenburg, Waadt und Zug. Erst wenn aus den anderen Kantonen keine Gesuche mehr eingereicht werden, werden Projekte aus diesen Kantonen berücksichtigt. Mit dieser Massnahme soll sichergestellt werden, dass möglichst alle Regionen von den Geldern des EDI profitieren. Dieser Entscheid von Bundesrat Berset sorgt für Kritik. Er setze falsche Anreize, zumal jene bestraft werden, welche in den letzten Jahren besonders aktiv waren, halten Politikerinnen und Politiker aus den entsprechenden Kantonen fest. Noch unklar ist, ob das Impulsprogramm nach 2019 weitergeführt werden soll oder nicht.
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