Kanton Zürich: Regierung lehnt höhere Steuerrabatte für Eltern ab

Bisher können Eltern im Kanton Zürich, wie auch auf Bundesebene, einen Betrag von 10‘100 Franken für die Drittbetreuung von Kindern, die das 14. Altersjahr noch nicht vollendet haben, steuerlich abziehen. Im September 2016 hat der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, die vorsieht, dass Eltern die Kosten für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung auf Bundesebene bis 25‘000 Franken abziehen können. Dies möchten die Postulanten auch im Kanton Zürich erzielen um die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und die Erhöhung des Beschäftigungsgrads für Eltern attraktiver zu gestalten. Am stärksten von einer solchen Erhöhung profitieren würden gemäss einer Analyse der Eidgenössischen Steuerverwaltung Eltern von Kleinkindern.

Der Regierungsrat lehnt den Vorstoss ab und verweist darauf, dass der Abzug für die Drittbetreuung von Kindern bereits auf den 1. Januar 2013 von 6‘500 Franken auf 10‘100 Franken erhöht wurde. Zudem gibt es nur drei Kantone, in denen höhere Abzüge möglich sind. Dies sind die Kantone Uri (unbegrenzter Abzug), Graubünden (10‘300 Franken) und Neuenburg (17‘500 Franken). Der Zürcher Regierungsrat befürchtet zudem Steuerausfälle von jährlich mehreren Millionen Franken.


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