Die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung entsprechen nach wie vor einem grossen Bedürfnis. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) informiert in seiner jährlichen Bilanz über die Anstossfinanzierung: Im Jahr 2016 wurden 1‘954 neue Betreuungsplätze gefördert. Insgesamt konnten in den vierzehn Jahren seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes 3‘012 Gesuche bewilligt werden und so die Schaffung von 54‘533 neuen Betreuungsplätzen unterstützt werden.
Unter den 3‘012 bewilligten Gesuchen befinden sich 1‘597 Kindertagesstätten, 1‘292 Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung, 120 Projekte im Bereich Tagesfamilien sowie 3 Projekte mit Innovationscharakter. Der Bund unterstützte damit die Schaffung von insgesamt 54‘533 neuen Betreuungsplätzen: 31‘078 in Kindertagesstätten und 23‘455 in Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung. Gut ein Drittel der neuen Plätze sind in der lateinischen Schweiz entstanden. Gemessen an der Bevölkerung (0-15-Jährige) haben die Kantone BS, NE, ZH, VD und ZG am meisten neue Plätze geschaffen. 210 Gesuche, mit denen weitere 5‘300 Plätze gefördert werden sollen, sind noch in Bearbeitung.
Mit den bisher bewilligten 3‘012 Gesuchen wurden Verpflichtungen im Betrag von insgesamt 353 Millionen Franken eingegangen. Für die zweite Verlängerung des Gesetzes vom 1. Februar 2015 bis zum 31. Januar 2019 steht noch ein Verpflichtungskredit von 120 Millionen Franken zur Verfügung. Zurzeit verbleiben davon noch 36,4 Millionen, die für neu eingereichte Gesuche eingesetzt werden können. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) geht davon aus, dass dieser Restbetrag bis Ende Januar 2019 nicht ausreichen wird. Deshalb hat das EDI auf den 1. Februar 2017 eine Prioritätenordnung erlassen, die eine möglichst ausgewogene regionale Verteilung der noch verfügbaren Gelder zum Ziel hat.
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