Kanton Zürich: Regierungsrat will Tagesschulen fördern

Das neue Volksschulgesetz definiert die Rahmenbedingungen, innerhalb derer die Gemeinden Tagesschulen aufbauen und betreiben können. Die Gemeinden erhalten dabei einen grossen Handlungsspielraum. Als wesentliches Merkmal einer Tagesschule wird die pädagogische Verknüpfung von Unterricht und Betreuung im Gesetz verankert. Der Besuch einer Tagesschule soll für die Kinder freiwillig sein. Dadurch wird vermieden, dass mit der Schulform die Familien- und Lebensmodelle vorgeschrieben werden. Die Gemeinden können gewisse Betreuungsangebote an Tagesschulen für obligatorisch erklären, wie z.B. die Mittagsbetreuung an Tagen mit Unterricht am Nachmittag. In diesem Fall müssen sie allerdings sicherstellen, dass ein Schulbesuch ohne Betreuung möglich bleibt.

Die Bildungsdirektion sieht insbesondere fünf Gründe, die für die Förderung von Tagesschulen sprechen:

  • Bessere Schulleistungen dank guter Betreuung
  • Mehr Ruhe im Alltag der Kinder
  • Mehr Chancengerechtigkeit für die Kinder
  • Lernen in alltäglichen Situationen
  • Mehr Handlungsspielraum für die Gemeinden

Der Gesetzesentwurf geht nun an den Kantonsrat.

Die Stadt Zürich hat bereits im Jahr 2015 die Förderung von Tagesschulen als Strategieschwerpunkt festgelegt und im Pilotprojekt "Tagesschule light" vorangetrieben. Bis zum Jahr 2025 sollen gemäss der Vision von Stadtrat und Präsidentenkonferenz alle Volksschulen in der Stadt Zürich zu Tagesschulen werden.


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