Stadt Zürich: Tagesschule light - Endspurt der Vorbereitungen
Das Zürcher Projekt Tagesschule light befindet sich in den letzten Zügen der Vorbereitung. Im August starten fünf Pilotschulen der Stadt Zürich als Tagesschulen.
Das neue Volksschulgesetz definiert die Rahmenbedingungen, innerhalb derer die Gemeinden Tagesschulen aufbauen und betreiben können. Die Gemeinden erhalten dabei einen grossen Handlungsspielraum. Als wesentliches Merkmal einer Tagesschule wird die pädagogische Verknüpfung von Unterricht und Betreuung im Gesetz verankert. Der Besuch einer Tagesschule soll für die Kinder freiwillig sein. Dadurch wird vermieden, dass mit der Schulform die Familien- und Lebensmodelle vorgeschrieben werden. Die Gemeinden können gewisse Betreuungsangebote an Tagesschulen für obligatorisch erklären, wie z.B. die Mittagsbetreuung an Tagen mit Unterricht am Nachmittag. In diesem Fall müssen sie allerdings sicherstellen, dass ein Schulbesuch ohne Betreuung möglich bleibt.
Die Bildungsdirektion sieht insbesondere fünf Gründe, die für die Förderung von Tagesschulen sprechen:
Der Gesetzesentwurf geht nun an den Kantonsrat.
Die Stadt Zürich hat bereits im Jahr 2015 die Förderung von Tagesschulen als Strategieschwerpunkt festgelegt und im Pilotprojekt "Tagesschule light" vorangetrieben. Bis zum Jahr 2025 sollen gemäss der Vision von Stadtrat und Präsidentenkonferenz alle Volksschulen in der Stadt Zürich zu Tagesschulen werden.
Medienberichte:
Weitere Informationen: