Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat die Vorlage des Bundesrates zur Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung vorberaten. Mit 13 zu 11 Stimmen hat sie beschlossen, die Vorlage anzunehmen und damit Finanzhilfen im Umfang von knapp 100 Millionen Franken zu gewähren.
Das Netzwerk Kinderbetreuung hat sich mit einem Brief an die Kommissionsmitglieder für die Vorlage eingesetzt - mit Erfolg, wie der Entscheid zeigt.
In der vergangenen Frühjahrssession hat sich bereits der Ständerat mit 26 zu 14 Stimmen für die Vorlage des Bundesrates ausgesprochen. Die Mehrheit der Kommission begrüsst die Vorlage und unterstreicht die Bedeutung der längerfristigen finanziellen Entlastung der Eltern. Es sei zu erwarten, dass durch die Vergünstigung der Betreuungsangebote die Erwerbstätigkeit der Eltern erhöht werde. Damit würden den Kantonen und Gemeinden zusätzliche Steuererträge zufliessen.
Die Kommission hat beschlossen, Bundesrat und Ständerat zu folgen und vorzuschlagen, dass die kantonalen Finanzhilfen im Umfang von 82,5 Millionen Franken im ersten Jahr 65 Prozent, im zweiten Jahr 35 Prozent und im dritten Jahr 10 Prozent der Subventionserhöhung umfassen. Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebots sollen mit maximal 14,3 Millionen unterstützt werden, wobei der Bund höchstens die Hälfte der Kosten für die jeweiligen Projekte tragen würde.
Das Geschäft wird voraussichtlich in der Sondersession im Mai im Nationalrat behandelt.
Netzwerk Kinderbetreuung
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