Kinderdrittbetreuungskosten sollen steuerlich stärker absetzbar sein. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 5. April 2017 beschlossen. Bei der direkten Bundessteuer sollen bis zu 25‘000 Franken abzugsfähig sein. Der Bundesrat will die Kantone zudem verpflichten, mindestens einen Abzug von 10‘000 Franken zu gewähren. Der Vorschlag des Bundesrates geht nun in die Vernehmlassung.
Das geltende Steuerrecht sieht bei der direkten Bundessteuer einen Abzug von maximal 10‘100 Franken pro Kind vor. Auf kantonaler Ebene beläuft sich der Abzug je nach Kanton auf 3000 bis 19‘200 Franken pro Kind (Uri unbegrenzt). Eine Obergrenze möchte der Bundesrat aber beibehalten, um keine "Luxuslösungen" zu subventionieren.
Im Rahmen der Fachkräfteinitiative ist dies eine der mittlerweile 43 Massnahmen des Bundes. Um dem inländischen Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern, schlägt der Bundesrat höhere Abzüge bei den Kinderdrittbetreuungskosten vor. Der Abzug soll wie bisher allen Eltern zustehen, die aufgrund von Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit auf eine externe Kinderbetreuung angewiesen sind.
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu seinem Vorschlag eröffnet.
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