Das familien- und schulergänzende Kinderbetreuungsangebot im Kanton St. Gallen wurde in den vergangenen Jahres zwar ausgebaut, liegt aber immer noch unter dem Schweizer Durchschnitt. Zu diesem Schluss kommt ein vom Forschungsbüro Infras erstellter Expertenbericht. In einem Bericht zuhanden des Kantonsrats wird der Regierungsrat nun aufzeigen, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und das Betreuungsangebot im Kanton auszubauen.
Der Bericht kommt zu folgenden Hauptergebnissen:
- Das Angebot familien- und schulergänzender Betreuungsplätze ist im Kanton St. Gallen gegenüber dem Rest der Schweiz unterdurchschnittlich. Demnach stehen pro 100 Kinder zwischen 0 und 12 Jahren sechs Vollzeitplätze zur Verfügung – im Schweizer Durchschnitt sind es zehn.
- In den vergangenen sechs Jahren wurde das Angebot gleichwohl relativ stark ausgebaut: mit Hilfe des Impulsprogramms des Bundes für den Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten schuf der Kanton rund 350 neue Betreuungsplätze im Vorschulbereich, was einer Steigerung um 30 % entspricht.
- Die Ausgaben der öffentlichen Hand für die Betreuung sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Dennoch tragen auch in St. Gallen – wie in den anderen Deutschschweizer Kantonen – die Eltern den grössten Teil der Kosten selber und die Kosten für die familienergänzende Betreuung belasten die familiären Haushaltsbudgets. Erwerbsarbeit lohnt sich daher vielfach nicht.
- Die regionalen Unterschiede sind gross. Das Angebot der städtischen Gemeinden und regionalen Zentren übertrifft das der ländlichen Regionen zum Teil um ein Vielfaches.
Die Ergebnisse der Infras-Studie sollen nun in einen Bericht der St. Galler Regierung zuhanden des Kantonsrats einfliessen, der Wege aufzeigen soll, wie das familienergänzende Betreuungsangebot ausgebaut und damit auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Kanton St. Gallen verbessert werden können. Denn ein genügend ausgebautes, bedarfsgerechtes und finanzierbares familienergänzendes Kinderbetreuungsangebot wird insbesondere als zentraler Faktor angesehen, um die Erwerbsbeteiligung von Müttern zu erhöhen und Familien- und Erwerbsleben besser aufeinander abstimmen zu können.
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