Mit dem Gesetz werden ein viertes Investitionsprogramm "Kindertagesbetreuung 2017-2020" initiiert und die Finanzierung von rund 100‘000 zusätzlichen Plätzen in Kitas, Kindergärten und Pflegefamilien geregelt. Die Finanzierung der neuen Betreuungsplätze geschieht zusammen mit den Ländern und Kommunen, welche ihrerseits einen Eigenanteil von mindestens 46 % in die neuen Plätze investieren müssen.
Erklärtes Ziel des Investitionsprogramms ist aber nicht nur der quantitative Ausbau, sondern auch die Steigerung der Qualität von Betreuungsangeboten. So sollen zum Beispiel explizit vor allem diejenigen Angebote förderfähig sein, welche der Bewegungsförderung und Gesundheitsversorgung dienen oder die Inklusion im Betreuungsalltag fördern.
Im Gegensatz zu den bisherigen Investitionsprogrammen umfasst das neue Programm nicht nur Plätze für unter dreijährige Kinder, sondern für alle Kinder im Vorschulalter. Zuvor hatte der Bund seit 2007 bereits 3.28 Milliarden Euro für Investitionen in den Ausbau von Betreuungsplätze für unter Dreijährige bereitgestellt.
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