Nationalrat: Ja zu Finanzhilfen für Kinderbetreuung, Nein zu Bericht zur Frühen Förderung

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Mit 113 zu 80 Stimmen bei 2 Enthaltungen trat der Nationalrat auf die Vorlage zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ein und folgte damit dem Entscheid des Ständerats vom März 2017. Mit dieser Gesetzesänderung werden Kantone und Gemeinden künftig vom Bund Finanzhilfen beantragen können, um Krippenplätze stärker durch die öffentliche Hand zu unterstützen und damit den im internationalen Vergleich sehr hohen Kostenanteil der Eltern in der Schweiz zu senken.

Ein zweiter – und ebenso wichtiger – Aspekt der Gesetzesänderung ist, dass künftig Projekte für neue Betreuungsmodelle, welche die Familien auch ausserhalb von regulären Krippen- und Schulzeiten bei der Betreuung unterstützen, mit Bundesgeldern unterstützt werden. Dadurch kann die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit massgeblich verbessert werden.

Mit 96 Nein- zu 92 Ja-Stimmen knapp nicht gutgeheissen hat der Nationalrat jedoch ein Postulat von Barbara Schmid-Federer, das auf die Stärkung der frühkindlichen Förderung und die Anerkennung des Handlungsbedarfs in diesem Bereich abzielte. Ein bundesrätlicher Bericht sollte die Basis bieten, die dringend notwendige Koordination, Vernetzung und Kooperation im frühkindlichen Bereich voranzutreiben. Der Bundesrat hatte das Anliegen mit Verweis auf die kantonale Kompetenz im Bereich der Frühen Förderung abgelehnt. Das Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz unterstützt das Anliegen einer Stärkung der frühkindlichen Förderung in der Schweiz und hatte sich im Vorfeld der Nationalratssitzung mit einem Brief bei den Mitgliedern des Nationalrats für das Postulat eingesetzt.

Medienberichte:

Weitere Informationen:

  • Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, 29.06.2016