Im Kanton Obwalden befanden die Stimmbürgerinnen und -bürger am 21. Mai 2017 darüber, ob die Gemeinden zu einem Angebot der familienergänzenden Kinderbetreuung für Kinder im Schulalter verpflichtet werden sollen. Diese Revision des Bildungsgesetzes scheiterte jedoch mit einem Nein-Stimmenanteil von fast 58%.
Im Dezember 2016 beschloss das Kantonsparlament mit einer deutlichen Mehrheit, die Obwaldner Gemeinden zu flächendeckenden Betreuungsangeboten für SchülerInnen zu verpflichten. Es sollten Angebote unterstützt werden, mit denen Eltern ihre schulpflichtigen Kinder auch ausserhalb des Unterrichts von 7 bis 18 Uhr hätten durchgehend betreuen lassen können. Die erwarteten Kosten von rund einer halben Million Franken hätten zu 40 Prozent der Kanton und zu 60 Prozent die Gemeinden selbst tragen sollen.
Im Frühbereich besteht ein entsprechendes Obligatorium bereits: seit zehn Jahren müssen Gemeinden flächendeckende Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter anbieten. Gegen die nun geplante Ausweitung dieses Obligatoriums auf Betreuungsangebote für Kinder im Schulalter hatte die SVP das Referendum ergriffen – erfolgreich, wie sich am Abstimmungssonntag zeigte. Die Gegner der Vorlage hatten insbesondere mit der Gemeindeautonomie und dem finanziellen Druck auf die öffentliche Hand argumentiert.
Vier von sieben Gemeinden des Kantons Obwalden bieten entsprechende Strukturen für die schulergänzende Kinderbetreuung bereits heute auf freiwilliger Basis an. Regierung und Parlament des innerschweizer Kantons zielten mit der Gesetzesanpassung darauf ab, gleiche Voraussetzungen für alle Obwaldner Eltern zu schaffen und insbesondere Familien zu unterstützen, bei denen beide Elternteile erwerbstätig sind.
Medienberichte:
Weitere Informationen: